Rechtsgebiete


Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner Schneider ist im Schwerpunkt auf folgenden Rechtsgebieten tätig:

  • Ein facettenreiches Rechtsgebiet - Familienrecht

    Ein Mann und eine Frau stehen mit verschränkten Armen nebeneinander.

    Der Bereich des Familienrechts ist ein sehr vielseitiges, spannendes und gleichzeitig empfindliches Rechtsgebiet, weil sehr viele Emotionen zum Tragen kommen.


    Hier streiten im Endeffekt nicht zwei Parteien miteinander, sondern Menschen, die sich sehr nahestehen bzw. nahestanden.


    Die Rechtsanwälte Dr. Plöttner und Michael Schneider haben sich hier ein großes Wissen und die notwendige soziale Kompetenz angeeignet, um Sie bestens zu vertreten.


    Trennungen

    So bereiten wir unter anderem Scheidungsverfahren und Verfahren zur Aufhebung von Lebenspartnerschaften mit dem nötigen Fingerspitzengefühl rechtssicher vor. Auch die sich aus diesen Trennungen ergebenden weiteren Verfahren wie Unterhalt werden behandelt. Die Anwälte prüfen fachsicher Ihre Ansprüche auf Unterhalt allgemein und den Ehegattenunterhalt.


    Folgen von Trennungsverfahren

    In der Regel einigt man sich entweder gütlich oder gerichtlich, sodass es keine Schwierigkeiten mehr gibt. Es kann aber durchaus vorkommen, dass die zur Leistung verpflichtete Seite ihrer Verpflichtung Ihnen gegenüber nicht nachkommt. In diesem Fall übernimmt die Kanzlei die Durchsetzung der Mandantenansprüche und führt für Sie auch Verfahren zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit des anderen durch.


    Des Weiteren fallen in diesem Rechtsgebiet die Beantragung eines Zugewinnausgleichverfahrens oder die Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen in die Kompetenz der Rechtsanwälte


    Kinder

    Aber auch in Bezug auf Ihre Kinder und deren Rechte bzw. Interessen ist die Kanzlei in der Lage, Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen. So übernehmen die Anwälte neben Fragen zu Unterhaltszahlungen auch Maßnahmen zur Untersuchung des Umgangsrechts und der Umgangspflicht.


    Sonstige rechtliche Aufgabengebiete und Leistungen

    Zu den weiteren Leistungen der Kanzlei gehören die rechtliche Vertretung bei Anliegen zu eingetragenen Partnerschaften oder nichtehelichen Lebenspartnerschaften. Und damit im Vorfeld schon eine Vielzahl möglicher Streitpunkte gelöst werden kann, bevor es zu einer Trennung kommt, arbeiten die Rechtsanwälte auch Eheverträge/Verträge zur Lebenspartnerschaft aus bzw. prüfen diese für Sie.

  • Stress im Job? - Arbeitsrecht

    Ein Mann in Anzug und Krawatte zeigt auf das Wort „Arbeitsrecht“.

    Sie alle kennen das Problem - entweder von Freunden, Kollegen oder aus eigener Erfahrung. Sie gehen täglich zur Arbeit und erledigen Ihre Aufgaben und plötzlich kommt der Brief, den keiner möchte und den Sie auch nicht erwartet haben - die Kündigung!


    Der Brief vom Chef

    Sollten Sie ein Kündigungsschreiben erhalten, so können Sie sich getrost und unbesorgt an die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider wenden. Die Juristen sind Fachleute auf dem Gebiet des Arbeitsrechts. Sie werden Sie sowohl im gerichtlichen als auch außergerichtlichen Kündigungsschutzverfahren vertreten und alles tun, damit Sie auch morgen noch in gesicherten Verhältnissen leben können.


    Einstellung

    Auch wenn Sie Fragen zu Ihrem Arbeitsvertrag haben, können Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei wenden. Die Anwälte Dr. Plöttner und Michael Schneider prüfen den Ihnen angebotenen Vertrag, bevor Sie ihn unterzeichnen, auf seinen Wortlaut hin oder gestalten einen für Sie annehmbaren Vertrag, den Sie Ihrem zukünftigen Arbeitgeber vorlegen können. Auch als Arbeitgeber können Sie von der Kompetenz der Anwälte profitieren, indem Sie die Verträge Ihrer Angestellten von den beiden Juristen entwerfen und aufsetzen lassen. Vor allem die Punkte zur Probezeit, Arbeitszeit sowie Kündigungs- und Ausschlussfristen sollten Sie genauer betrachten und sich diesbezüglich beraten und aufklären lassen. Aber auch Fragen zu Befristungen und Überstunden sowie deren abschließende Behandlung sollten geklärt sein.


    Das Geld

    Sollte Ihr Arbeitgeber einmal in die Situation geraten, Ihr Gehalt nicht zu zahlen bzw. nicht mehr zahlen zu können, so hilft die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider Ihnen, Ihre Ansprüche auf Lohn und Gehalt durchzusetzen. Auch wenn das Arbeitsverhältnis beendet worden ist, können Sie durchaus noch Abfindungsansprüche haben, bei deren Durchsetzung Sie gegebenenfalls juristische Unterstützung benötigen.


    Mobbing und andere Belästigungen

    Wenn Sie Opfer von Mobbing werden, kann Ihnen die Kanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider ebenfalls eine große Hilfe sein. Sie finden hier eine exzellente Beratung zu diesem Thema und können im Falle eines Prozesses auf eine gute Vertretung hoffen und vertrauen.


    Viele Arbeitgeber werden aber nicht nur gemobbt. Auch werden sie oftmals durch Vorgesetzte oder Kollegen belästigt. Diese Belästigung kann in verschiedenen Formen auftreten. Sie kann durch aufdringliches Verhalten entstehen, aber auch die Form massiver sexueller Belästigungen annehmen. In diesem Fall sind Sie bei Dr. Plöttner und Michael Schneider in guten Händen.


    Auch Benachteiligungen sollten Sie nicht einfach hinnehmen. Informieren Sie sich in einem Beratungsgespräch über Ihre Rechte und über Wege, das zu bekommen, was Ihnen zusteht.


    Weiterführende Informationen zum Thema Arbeitsrecht gibt es auf: https://www.arbeitsrechte.de

  • Der Deutschen liebstes Hobby - Verkehrsrecht

    Eine Nahaufnahme eines Führerscheins auf einem Stück Papier

    Sie fahren gemütlich mit der Familie in Urlaub, sind entspannt und denken an nichts Böses - plötzlich ein roter Blitz und schon ist es mit der Lockerheit vorbei. Ein Knöllchen ist auf dem Weg und das Bußgeldverfahren droht. Mit einem Bußgeld ist es nicht immer gleich erledigt, es kann Ihnen sogar der zeitweise Verlust der Fahrerlaubnis ins Hause stehen.


    Bußgelder

    Haben Sie einmal mutmaßlich gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit verstoßen oder einen sonstigen schwerwiegenden Fehler im Straßenverkehr begangen, sind sich aber keiner Schuld bewusst oder fühlen sich ungerecht behandelt, können Sie versuchen, den zugegangenen Bescheid abzuwehren.


    Dies ist vor allem dann zu empfehlen, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis droht oder die Durchführung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) angeordnet worden ist.


    Als Fachanwälte für Verkehrsrecht sind die Rechtsanwälte Dr. Plöttner und Michel Schneider eine gute Wahl, um Sie diesbezüglich zu beraten und zu vertreten.


    Unfälle

    Sie sind Opfer eines Unfalls geworden? Die Anwälte Dr. Plöttner und Michael Schneider können Ihnen eine fachlich fundierte Beratung und Vertretung bieten, unabhängig davon, ob ein Fremd- oder Eigenverschulden vorliegt.


    Sie finden Unterstützung bei der Schadensregulierung mit der Versicherung und auch, wenn es darum geht, Schmerzensgeldansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Wenn Sie als Fahrer in einen Unfall verwickelt wurden, empfiehlt sich bei der Klärung der Schuldfrage und etwaiger Schadensersatzverpflichtungen in den meisten Fällen ebenfalls die Hinzuziehung eines Anwalts.


    Wir prüfen die Sachlage und vertreten Sie, wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt.


    Verkehrsstraftaten

    Wenn Sie sogar eine Verkehrsstraftat begangen haben, beispielsweise unter dem Einfluss von Rauschmitteln Auto gefahren sind oder sich in der Folge eines Unfalls vom Unfallort entfernt haben, so ist ein Rechtsbeistand zwingend notwendig. Hilfe finden Sie in Fällen der Gefährdung des Straßenverkehrs bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider.

  • Zuhause und das Eigenheim: Miet- und Immobilienrecht

    Eine Familie sitzt auf dem Boden unter einem Papphaus.

    Das Miet- und Immobilienrecht ist sehr umfangreich und bietet gerade für den, der nicht mit diesen Bereichen vertraut ist, eine Menge verschiedener Fallstricke. In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider finden Sie Juristen, die sich auf diesem Rechtsgebiet auskennen und Ihnen die nötige Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Miet- und Immobilienrecht bieten.


    Mietobjekte

    Wenn es darum geht, ein Objekt zu mieten oder zu vermieten - ob es sich um eine private oder gewerbliche Nutzung handelt - sind viele Faktoren entscheidend und zwingend zu beachten. Wir können in allen Belangen auf ein langjähriges und fundiertes Fachwissen zurückgreifen und Sie dementsprechend beraten.


    Im Falle von Mietminderungen aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Schimmelbefall vertreten Sie die Juristen gerichtlich und außergerichtlich zur Durchsetzung Ihrer Anliegen. Auch für den Fall plötzlicher Mieterhöhungen sind Sie hier in guten Händen. Sie werden zu den geltenden Schutzbestimmungen bei Mieterhöhungen beraten und erhalten wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Interessen gegenüber Ihrem Vermieter/Mieter rechtssicher durchsetzen können.


    Was tun, wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen wird? Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider. Auch als Vermieter können Sie rechtliche Beratung erhalten, wenn es darum geht, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.


    Im schlimmsten Fall kann Ihnen als Mieter sogar die Räumungsklage drohen oder Sie stehen als Vermieter eines Objektes davor, diese Klage zu beantragen und durchzusetzen. In diesem Moment können Sie auf unsere Unterstützung setzen. Allerdings sollten Sie sich bereits im Vorfeld einer solchen Klage, beispielsweise bei der Vermittlung bei Unstimmigkeiten bezüglich Betriebskostenabrechnungen, bei Konflikten zum Vermieterpfandrecht bzw. Verpächterpfandrecht und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, rechtliche Unterstützung sichern.


    Die eigenen vier Wände

    Sie besitzen Ihre eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Alles läuft gut, bis plötzlich Anträge der unterschiedlichen Parteien eingehen und die Gemeinschaft gefordert ist. Oftmals sind bei solchen Eigentümergemeinschaften nicht alle Mitglieder der gleichen Meinung und es kommt zu Streitigkeiten bzw. Unstimmigkeiten zwischen Einzeleigentümern, Eigentümergemeinschaften und Verwaltung.


    Wir vermitteln in diesen Fällen zwischen allen Beteiligten. Das gilt auch für Hauseigentümer, die Auseinandersetzungen mit ihren Nachbarn haben. Lärm und Geruchsbelästigung sind nur zwei Beispiele einer langen Reihe von Vorkommnissen mit Konfliktpotenzial. Sie können die Lösung dieser Anliegen ruhig in unsere Hände legen.


    Auch bei der Beratung zum Kauf von Eigentumswohnungen sowie bei der Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen ist unsere Rechtsanwaltskanzlei Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Immobilienmakler gehören ebenfalls zu unseren Kunden und erhalten umfassende Beratung zu allen Aspekten ihrer Tätigkeit.

  • Allgemeines Zivilrecht

    Ein hölzerner Richterhammer liegt auf einem Holzsockel auf einer schwarzen Oberfläche.

    Zum allgemeinen Zivilrecht zählen in erster Linie das Vertragsrecht und das Schadensersatzrecht, das aus rechtmäßig geschlossenen Verträgen resultiert.


    Grundlage dieser beiden Rechtsgebiete ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Wir beraten Sie zu allen Fragen, die diese Themen betreffen. Sie werden erfahren, was es heißt, einen Vertrag zu schließen und welche Anforderungen Sie hierfür erfüllen müssen. Auch welche Verpflichtungen Sie auf Grundlage dieses Vertrages eingehen, wird Ihnen leicht und verständlich nähergebracht. Was der Vertragspartner alles erfüllen muss, wird Ihnen durch die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner u. Michael Schneider ebenfalls erläutert. Wir wissen, wie Verträge für verschiedene Zwecke aufgebaut sein müssen und welche Aspekte genauerer Regelung bedürfen. Anhand Ihrer Ausgangsbedingungen und Wünsche entwerfen wir für Sie rechtssichere Verträge.


    Hält Ihr Vertragspartner die Vertragsbedingungen nicht ein, so entsteht ihm in vielen, aber nicht in allen Fällen Schadenersatzpflicht. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner u. Michael Schneider hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Sie finden aber auch eine gute Beratung in Hinblick darauf, ob Ihr Anliegen überhaupt Aussicht auf Erfolg hat.


    Dadurch ersparen Sie sich unter Umständen langwierige und nervenaufreibende Prozesse, die zudem je nach Streitwert hohe Kosten verursachen können.

  • Zahlungssäumige und -unfähige Vertragspartner - Forderungseinzug und Inkasso

    Ein Stapel Münzen und Stifte auf einem Blatt Papier.

    Ausbleibende Zahlungen können vielfach zu Problemen im Tagesgeschäft führen und im schlimmsten Fall für den Gläubiger existenzgefährdend sein. Ob als Vermieter, als Arbeitnehmer oder als Händler - mit einem qualifizierten Rechtsbeistand haben Sie bessere Aussichten, das zu erhalten, was Ihnen zusteht.


    Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner u. Michael Schneider ist ein sehr verlässlicher Partner im Bereich des Forderungswesens. Sollten Sie Probleme mit zahlungssäumigen, -unwilligen oder -unfähigen Kunden oder Vertragspartnern haben, übernehmen wir alle hiermit verbundenen Aufgaben für Sie. So können Sie sich anderen Dingen widmen und müssen sich nicht mit dem Ärger belasten.


    Neben einem qualitativ hochwertigen und qualifizierten Forderungs- und Inkasso-Management gehören die Durchführung von Mahnverfahren sowie die Aufsetzung, Versendung und Rücklaufkontrolle anwaltlicher Mahnschreiben zu den Aufgaben, die wir für Sie übernehmen.


    Des Weiteren übernimmt die Kanzlei für Sie die Überprüfung und Überwachung von Geldeingängen und leitet weitergehende Maßnahmen gegen Ihre Schuldner in Ihrem Namen ein. Hierzu zählen insbesondere weitergehende Sicherungsmaßnahmen sowie die Durchführung von Pfändungen.

Share by: