Das Miet- und Immobilienrecht ist sehr umfangreich und bietet gerade für den, der nicht mit diesen Bereichen vertraut ist, eine Menge verschiedener Fallstricke. In der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider finden Sie Juristen, die sich auf diesem Rechtsgebiet auskennen und Ihnen die nötige Unterstützung bei allen Fragen rund um das Thema Miet- und Immobilienrecht bieten.
Mietobjekte
Wenn es darum geht, ein Objekt zu mieten oder zu vermieten - ob es sich um eine private oder gewerbliche Nutzung handelt - sind viele Faktoren entscheidend und zwingend zu beachten. Wir können in allen Belangen auf ein langjähriges und fundiertes Fachwissen zurückgreifen und Sie dementsprechend beraten.
Im Falle von Mietminderungen aus verschiedenen Gründen wie beispielsweise Schimmelbefall vertreten Sie die Juristen gerichtlich und außergerichtlich zur Durchsetzung Ihrer Anliegen. Auch für den Fall plötzlicher Mieterhöhungen sind Sie hier in guten Händen. Sie werden zu den geltenden Schutzbestimmungen bei Mieterhöhungen beraten und erhalten wertvolle Tipps, wie Sie Ihre Interessen gegenüber Ihrem Vermieter/Mieter rechtssicher durchsetzen können.
Was tun, wenn eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen wird? Die Antwort auf diese Frage erhalten Sie bei der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Plöttner und Michael Schneider. Auch als Vermieter können Sie rechtliche Beratung erhalten, wenn es darum geht, eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen.
Im schlimmsten Fall kann Ihnen als Mieter sogar die Räumungsklage drohen oder Sie stehen als Vermieter eines Objektes davor, diese Klage zu beantragen und durchzusetzen. In diesem Moment können Sie auf unsere Unterstützung setzen. Allerdings sollten Sie sich bereits im Vorfeld einer solchen Klage, beispielsweise bei der Vermittlung bei Unstimmigkeiten bezüglich Betriebskostenabrechnungen, bei Konflikten zum Vermieterpfandrecht bzw. Verpächterpfandrecht und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, rechtliche Unterstützung sichern.
Die eigenen vier Wände
Sie besitzen Ihre eigene Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Alles läuft gut, bis plötzlich Anträge der unterschiedlichen Parteien eingehen und die Gemeinschaft gefordert ist. Oftmals sind bei solchen Eigentümergemeinschaften nicht alle Mitglieder der gleichen Meinung und es kommt zu Streitigkeiten bzw. Unstimmigkeiten zwischen Einzeleigentümern, Eigentümergemeinschaften und Verwaltung.
Wir vermitteln in diesen Fällen zwischen allen Beteiligten. Das gilt auch für Hauseigentümer, die Auseinandersetzungen mit ihren Nachbarn haben. Lärm und Geruchsbelästigung sind nur zwei Beispiele einer langen Reihe von Vorkommnissen mit Konfliktpotenzial. Sie können die Lösung dieser Anliegen ruhig in unsere Hände legen.
Auch bei der Beratung zum Kauf von Eigentumswohnungen sowie bei der Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen ist unsere Rechtsanwaltskanzlei Ihr verlässlicher Ansprechpartner. Immobilienmakler gehören ebenfalls zu unseren Kunden und erhalten umfassende Beratung zu allen Aspekten ihrer Tätigkeit.